Governance

VoiceOpenGov – Governance-Charta

Arbeitsfassung der Satzung / Grundordnung für die Dachorganisation von VoiceOpenGov.

Präambel

Grundgedanke

VoiceOpenGov („VOG“) ist ein gesellschaftliches Infrastrukturprojekt: ein überparteiliches, unabhängiges digitales Beteiligungssystem.

Ziel von VoiceOpenGov ist es, Menschen, Organisationen und Institutionen weltweit zu ermöglichen, auf faire, transparente und nachvollziehbare Weise Entscheidungen vorzubereiten und zu treffen. VOG stellt hierfür insbesondere die Plattform „eDebatte“ sowie weitere Module zur Verfügung, mit denen Inhalte strukturiert, Positionen abgewogen, Eventualitäten formuliert und Abstimmungen vorbereitet werden können.

VoiceOpenGov ist selbst keine Partei und verfolgt keine eigenen politischen Programme – außer dem Bekenntnis zum Mehrheitsprinzip. Die Organisation stellt ein „Betriebssystem“ für demokratische Teilhabe und kollektive Entscheidungsfindung bereit, das von Parteien, Initiativen, Verwaltungen, Medien und Einzelpersonen genutzt werden kann – ohne die Neutralität der Plattform aufzugeben.

§ 1 Name, Zweck und Charakter

(1) Die Organisation führt den Namen „VoiceOpenGov“, abgekürzt „VOG“.

(2) VOG ist eine überparteiliche, unabhängige Struktur mit dem Ziel, digitale demokratische Teilhabe und transparente Entscheidungsfindung zu fördern.

(3) VOG entwickelt, betreibt und pflegt insbesondere:

  • die Plattform „eDebatte“,
  • Module für strukturierte Diskurse, Eventualitäten und Entscheidungsbäume,
  • Werkzeuge zur Bewertung, Gewichtung und Visualisierung von Mehrheiten,
  • Transparenz- und Dokumentationsfunktionen.

(4) VOG kann in unterschiedlichen rechtlichen Formen (z. B. Verein, gUG, Stiftung oder Kombinationen) organisiert oder weiterentwickelt werden. Diese Charta beschreibt die grundlegende Governance-Logik, unabhängig von der konkreten Rechtsform.

§ 2 Leitprinzipien

(1) One Human, One Voice – soweit technisch und rechtlich sinnvoll, orientiert sich VOG an dem Prinzip „eine Person, eine Stimme“.

(2) Transparenz vor Macht – Entscheidungen sollen nachvollziehbar und möglichst offen dokumentiert werden.

(3) Technologie als Werkzeug – Tools dienen der Stärkung von Menschen und Gemeinschaften, nicht ihrer Steuerung oder Ausnutzung.

(4) Neutralität – VOG selbst ergreift keine parteipolitischen Positionen und betreibt keine politische Werbung.

(5) Nichtdiskriminierung – VOG lehnt jede Form von Diskriminierung ab und unterstützt inklusive, barrierearme Beteiligungsformen.

(6) Datenschutz & Sicherheit – „Privacy by Design“ und hohe Sicherheitsstandards sind verbindlich.

§ 3 Mitgliedschaft

(1) Mitglied von VOG kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die Grundprinzipien dieser Charta anerkennt.

(2) Die Mitgliedschaft ist freiwillig und kann – unter Einhaltung angemessener Fristen – jederzeit beendet werden.

(3) VOG unterscheidet insbesondere:

  • aktive Mitglieder: Personen mit Zugang zu internen Informationen, Konsultationen und Mitwirkungsmöglichkeiten,
  • fördernde Mitglieder: Personen oder Organisationen, die VOG finanziell oder ideell unterstützen, ohne weitergehende Mitwirkungsrechte,
  • institutionelle Partner: Organisationen, Kommunen, Initiativen, die eDebatte und andere Tools von VOG nutzen.

(4) Die Mitgliedschaft begründet keine parteipolitische Bindung und verpflichtet nicht zur Unterstützung bestimmter politischer Positionen.

§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

(1) Mitglieder von VoiceOpenGov erhalten einen vertieften Einblick in den Aufbau, die Funktionsweise und die Weiterentwicklung der Plattformen und Werkzeuge (insbesondere eDebatte) sowie in die veröffentlichten Transparenz- und Wirkungsberichte.

(2) Mitglieder haben das Recht,

  • an internen Informations- und Austauschformaten teilzunehmen,
  • Vorschläge zur Weiterentwicklung der Plattformen, Prozesse und Governance-Elemente einzubringen,
  • an nicht-öffentlichen Konsultationen, Pilotprojekten und Feedbackrunden mitzuwirken.

(3) Interne Befragungen, Votings oder Konsultationen unter den Mitgliedern dienen der inhaltlichen Orientierung und Priorisierung. Sie sind beratend, nicht bindend. Entscheidungen über Finanzierung, Geschäftsmodell, operativen Betrieb und technische Roadmap verbleiben beim Trägerkreis bzw. Core-Team von VoiceOpenGov, das diese Entscheidungen transparent begründet und dokumentiert.

(4) Mitglieder verpflichten sich zu einem respektvollen Umgang, zur Einhaltung der Kommunikations- und Nutzungsregeln sowie zur Unterstützung der Grundprinzipien von VoiceOpenGov (Transparenz, Fairness, Nichtdiskriminierung, Datenschutz).

(5) Mitgliedsrechte sind personenbezogen und nicht übertragbar.

§ 5 Teilnahme ohne Mitgliedschaft

(1) Die Nutzung von eDebatte und anderen VOG-Tools ist grundsätzlich auch ohne Mitgliedschaft möglich – etwa im Rahmen von Abonnements, Projektpaketen oder Kooperationen.

(2) Ein normales eDebatte-Abo oder die Teilnahme an über eDebatte durchgeführten Abstimmungen begründet keine Mitgliedschaft bei VoiceOpenGov und vermittelt keine Governance-Rechte in Bezug auf:

  • die Finanzierungsstrategie von VOG,
  • die interne Struktur,
  • die langfristige technische Roadmap.

(3) VOG trennt klar zwischen der Nutzung des Werkzeugs (eDebatte) und der Steuerung der Organisation VoiceOpenGov (Governance).

§ 6 Organisation und Governance-Struktur

(1) Die konkrete juristische Trägerstruktur (z. B. Verein, gUG, Stiftung) wird durch den Gründerkreis bzw. den Trägerkreis von VoiceOpenGov definiert und bei Bedarf weiterentwickelt.

(2) Zur operativen Steuerung kann ein Core-Team bzw. eine Geschäftsführung eingesetzt werden, das/die:

  • den täglichen Betrieb sicherstellt,
  • technische Entscheidungen vorbereitet und umsetzt,
  • mit Partnern und Institutionen kooperiert,
  • Transparenzberichte erstellt.

(3) Ergänzend kann ein Advisory Board / Beirat eingerichtet werden, das aus externen Expert:innen (z. B. aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Technik, Recht, Ethik) besteht und den Trägerkreis berät.

(4) Die Zusammensetzung und Aufgaben dieser Organe, ihre Verantwortlichkeiten sowie Kontroll- und Haftungsfragen werden in ergänzenden Dokumenten (z. B. Geschäftsordnung, Satzung des Trägervereins / der gUG / der Stiftung) konkret geregelt.

§ 7 Digitale Beteiligung über eDebatte

(1) eDebatte ist das zentrale Werkzeug von VOG zur:

  • Strukturierung von Themen,
  • Extraktion von Aussagen und Positionen,
  • Formulierung und Gegenüberstellung von Varianten und Eventualitäten,
  • Vorbereitung und Durchführung von Abstimmungen.

(2) eDebatte kann genutzt werden von:

  • Bürger:innen und Communities,
  • Initiativen und NGOs,
  • Kommunen und Verwaltungen,
  • Medienpartnern,
  • Parteien und parteiunabhängigen Projekten – unter Beachtung der Neutralität von VOG.

(3) VOG stellt sicher, dass Prozesse auf eDebatte nachvollziehbar, dokumentiert, möglichst prüfbar, datenschutzkonform und technisch gegen Manipulation abgesichert sind.

(4) Die Organisation kann zwischen verschiedenen Nutzungsebenen unterscheiden (z. B. offene Beteiligung, geschlossene Fachverfahren, Pilotprojekte), um sowohl Experimentierfreiheit als auch Sicherheit zu gewährleisten.

§ 8 Finanzierung

(1) VoiceOpenGov finanziert sich insbesondere durch Nutzungs- und Lizenzmodelle für eDebatte und weitere Tools, Mitglieds- und Förderbeiträge, projektbezogene Unterstützungen, Kooperationen und ggf. Fördermittel sowie in begrenztem Rahmen durch Dienstleistungsangebote (z. B. Begleitung von Beteiligungsprozessen).

(2) VOG nimmt keine Zuwendungen an, die an die Bedingung der inhaltlichen Einflussnahme auf Entscheidungen, Gewichtungen oder Algorithmen geknüpft sind.

(3) Die Verantwortung für Finanzierung, Geschäftsmodell und langfristige Tragfähigkeit von VOG liegt beim Trägerkreis / Core-Team, der diese Entscheidungen transparent machen und in regelmäßigen Berichten offenlegen soll.

(4) Finanzdaten und wesentliche wirtschaftliche Entscheidungen werden – soweit rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll – in Transparenzberichten veröffentlicht.

§ 9 Neutralität und Umgang mit Parteien

(1) VoiceOpenGov ist politisch neutral und unterstützt keine Partei, Liste oder Kandidatur bevorzugt.

(2) Politische Parteien, Bewegungen und Initiativen können eDebatte nutzen, sofern sie die Nutzungsbedingungen, Transparenzregeln und Fairnessprinzipien akzeptieren.

(3) Das Projekt „Vote4Gov“ kann VOG- und eDebatte-Infrastruktur einsetzen, bleibt jedoch eine separate, eigenständige politische Initiative/Partei. Die Governance von VoiceOpenGov ist von Vote4Gov organisatorisch und finanziell getrennt.

(4) VOG verpflichtet sich, die gleichen technischen und prozessualen Standards allen Nutzenden zur Verfügung zu stellen, die die Regeln akzeptieren – unabhängig von politischer Ausrichtung.

§ 10 Internationale Ausrichtung

(1) VoiceOpenGov versteht sich als global anschlussfähige Infrastruktur.

(2) In verschiedenen Ländern oder Regionen können eigenständige Chapters oder Partnerstrukturen entstehen, die:

  • die Grundprinzipien dieser Charta respektieren,
  • lokale rechtliche Vorgaben berücksichtigen,
  • in ihrer Governance eigenständig sein können, aber transparent machen, wie sie VOG-Tools einsetzen.

(3) Technische und organisatorische Entwicklungen sollen sich an international anerkannten Standards, insbesondere in den Bereichen Datenschutz, IT-Sicherheit und Beteiligungsverfahren, orientieren.

§ 11 Datenschutz und IT-Sicherheit

(1) VOG verarbeitet personenbezogene Daten nur im erforderlichen Umfang und nach dem Grundsatz der Zweckbindung.

(2) Es gelten hohe Standards der Informationssicherheit: Verschlüsselung, Zugriffsbeschränkungen, Protokollierung sicherheitsrelevanter Ereignisse, regelmäßige Sicherheitsupdates.

(3) Langfristig sollen unabhängige Audits und Sicherheitsprüfungen etabliert werden, deren Ergebnisse – soweit möglich – öffentlich kommuniziert werden.

§ 12 Änderungen der Charta und Auflösung

(1) Änderungen dieser Governance-Charta können vom Trägerkreis / Core-Team initiiert werden. Mitglieder können Änderungsvorschläge einbringen und im Rahmen von Konsultationen hierzu Stellung nehmen.

(2) Wesentliche Änderungen sollen transparent begründet und versioniert veröffentlicht werden.

(3) Eine vollständige Auflösung von VoiceOpenGov oder die Aufgabe des Projekts kann nur mit qualifizierter Mehrheit innerhalb des Trägerkreises beschlossen werden. Die Nutzung bereits veröffentlichter und offener Komponenten soll – soweit rechtlich möglich – erhalten oder in gemeinwohlorientierte Strukturen überführt werden.

(4) Im Fall einer Auflösung sollen verbleibende Mittel – nach Begleichung von Verbindlichkeiten – für Zwecke digitaler Demokratiebildung, Transparenz und gemeinwohlorientierter Beteiligungsinfrastruktur eingesetzt werden.

Hinweis: Diese Fassung ist ein konzeptioneller Entwurf. Für die konkrete juristische Ausgestaltung müssen ggf. ergänzende Dokumente erstellt und fachlich geprüft werden.

Cookies & Datenschutz bei VoiceOpenGov

Wir nutzen nur, was wir wirklich brauchen: essenzielle Cookies für Betrieb und Sicherheit, optional anonyme Statistiken – keine Werbe-Tracker.

Für Analyse- und Auswertefunktionen setzen wir externe KI-Dienste wie OpenAI, Anthropic (Claude), Mistral oder Google Gemini ein. Diese Systeme werden ausschließlich serverseitig über unsere eigenen API-Schlüssel angesprochen. Auf deiner Seite setzen wir dafür keine eigenen Drittanbieter-Cookies. Welche Daten wir an diese Dienste übergeben und nach welchen Regeln wir sie einsetzen, beschreiben wir ausführlich in unserer Datenschutzerklärung.

Essentielle Funktionen

Diese Cookies und lokalen Speicher-Einträge sind nötig, damit VoiceOpenGov technisch funktioniert – zum Beispiel für Sicherheit, Spracheinstellungen, Login-Sitzungen und deinen Consent-Status. Ohne sie können wir die Plattform nicht zuverlässig bereitstellen.

Optionale Statistiken

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